Von dem Moment an, wenn das biologische Produkt den Acker verlässt, durchläuft es wahrscheinlich mehrere Stadien, bevor es beim Verbraucher ankommt. Jedes Stadium erfordert die gleiche Sorgfalt, Professionalität und Anpassung an die Richtlinien der biologischen Landwirtschaft, die von den Bio-Bauern gefordert werden, damit sichergestellt wird, dass das Endprodukt 100% biologisch ist.
Weiterverarbeitung von biologischen Produkten
Die Weiterverarbeiter der Bio-Produkte und nach ihnen die Verkäufer und Lebensmittellieferanten haben die gleichen Ziele – Lebensmittel anzubieten, welche die Umwelt und den natürlichen Zyklus respektieren. Die folgenden Punkte sind die Grundprinzipien bei der Verarbeitung der Agrarprodukte:
- Die Verwendung von Zusatzstoffen und die Verarbeitung der Lebensmittel sind minimal.
- Es dürfen nur kleine Mengen an synthetischen Zutaten verwendet werden.
- Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GMOs) ist verboten.
Gesetzesrahmen für die Weiterverarbeitung von biologischen Produkten
So wie die Produzenten sind auch die Weiterverarbeiter verpflichtet, konkrete gesetzliche Voraussetzungen einzuhalten, damit ihre Produkte das europäische Logo und Bio-Siegel für Ökologischen Landbau tragen dürfen.
Laut der EU-Verordnung für den ökologischen Landbau:
- Die meisten Zutaten müssen aus biologischer Erzeugung stammen
- Die nicht-ökologischen landwirtschaftlichen Zutaten dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der Europäischen Kommission oder dem Mitgliedsstaat anerkannt sind.
- Nur geringe Mengen an Zusatzstoffen oder Hilfsstoffen dürfen unter konkreten Voraussetzungen verwendet werden.
- Der Einsatz von künstlichen Aromastoffen, Farbstoffen oder Geschmacksstoffen ist verboten.
- Die biologischen und nicht-ökologischen Rohstoffe müssen in allen Fällen getrennt gelagert, transportiert und verarbeitet werden.
Kontrollen der Weiterverarbeiter von biologischen Produkten
Die Weiterverarbeiter aus der Bio-Branche der Europäischen Gemeinschaft werden mindestens einmal jährlich bezüglich aller oben angeführten Voraussetzungen und Vorschriften überprüft, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Verpflichtungen der EU einhalten.